Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Stand: August 2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Angebote, die über eigengrund.space sowie über von eigengrund eingesetzte Buchungs-, Ticket- oder Zahlungsdienstleister angeboten oder vermittelt werden, insbesondere für:
    • Live-Online-Veranstaltungen,
    • Kurse und mehrwöchige Kursreihen,
    • Körperräume,
    • Live-Zirkel und Gruppenformate,
    • Workshops und sonstige Veranstaltungen,
    • Einzeltermine und Terminserien,
    • digitale Inhalte und Emotionsräume sowie
    • den Jahresraum und vergleichbare Angebote zur Selbstbegleitung, Selbsterfahrung und persönlichen Entwicklung.
  2. Anbieter von eigengrund.space ist:

eigengrund.space
Max-Planck-Straße 27a
50858 Köln
Deutschland
E-Mail: mail@eigengrund.space

nicht kommerzielles Projekt – vertreten durch Malte Röhrig

nachfolgend „eigengrund“ oder „wir“.

  1. Über eigengrund.space werden sowohl eigene Angebote von eigengrund als auch Angebote selbstständiger externer Veranstalter („Hosts“) angeboten beziehungsweise vermittelt.
  2. Bei eigenen Angeboten von eigengrund ist eigengrund Veranstalter und Vertragspartner des Teilnehmers.
  3. Bei ausdrücklich als vermittelte Veranstaltung oder als Veranstaltung eines externen Hosts gekennzeichneten Angeboten ist der jeweils angegebene externe Veranstalter Vertragspartner des Teilnehmers hinsichtlich der Veranstaltungsleistung. eigengrund vermittelt in diesen Fällen die Teilnahme.
  4. Für einzelne Veranstaltungen können ergänzende Teilnahme- oder Veranstaltungsbedingungen gelten. Diese werden vor der Buchung mitgeteilt. Soweit sie für eine konkrete Veranstaltung von diesen AGB abweichen, gehen die speziell für diese Veranstaltung wirksam vereinbarten Regelungen vor.

2. Buchungen über TicketPAY

  1. Für bestimmte Veranstaltungen wird TicketPAY zur Registrierung, Buchung, Ticketausstellung sowie gegebenenfalls Zahlungsabwicklung eingesetzt.
  2. TicketPAY übernimmt hierbei die technische und gegebenenfalls kaufmännische Abwicklung der Buchung.
  3. Wer Veranstalter und Vertragspartner des Teilnehmers hinsichtlich der gebuchten Veranstaltungsleistung ist, ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung und den Angaben im Buchungsprozess. Dies kann entweder eigengrund oder ein selbstständiger externer Veranstalter sein.
  4. Bei von eigengrund vermittelten Veranstaltungen erfolgt die Buchung der Veranstaltungsleistung für den jeweils angegebenen externen Veranstalter. eigengrund wird hinsichtlich der Durchführung dieser Veranstaltung nicht Vertragspartner des Teilnehmers.
  5. Für die Nutzung der TicketPAY-Dienste gelten ergänzend die Teilnehmerbedingungen von TicketPAY.
  6. Regelungen von TicketPAY über insbesondere technische Buchungsabwicklung, Zahlungsabwicklung, Ticketausstellung und gegebenenfalls Personalisierung gelten ergänzend, soweit sie die von TicketPAY übernommenen Leistungen betreffen.

3. Art und Gegenstand der Angebote

  1. Über eigengrund werden Räume und Formate insbesondere zur Selbstbegleitung, Selbsterfahrung, Körperwahrnehmung, Entspannung, persönlichen Entwicklung und zum zwischenmenschlichen Austausch angeboten beziehungsweise vermittelt.
  2. Art, Inhalt, Umfang, Termine, Dauer, Durchführungsform, Teilnahmevoraussetzungen und gegebenenfalls Preis ergeben sich aus der jeweiligen Leistungs- beziehungsweise Veranstaltungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Buchung.
  3. Angebote können insbesondere
    • als digitale Inhalte,
    • live-online,
    • in Präsenz,
    • als Einzelveranstaltung,
    • als wiederkehrender Termin oder
    • als mehrteilige Kurs- oder Terminserie
    angeboten werden.
  4. Wird ein Angebot ausdrücklich als Kurs, Reihe oder Terminserie angeboten, bezieht sich die Buchung grundsätzlich auf die gesamte ausgeschriebene Reihe, sofern in der Veranstaltungsbeschreibung nichts anderes angegeben wird.

4. Eigene und vermittelte Veranstaltungen

  1. Über eigengrund.space werden sowohl eigene Angebote von eigengrund als auch Veranstaltungen selbstständiger externer Anbieter („Hosts“) angeboten.
  2. Eigene Veranstaltungen: Ist eigengrund in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung als Veranstalter angegeben, kommt der Vertrag über die Teilnahme zwischen dem Teilnehmer und eigengrund zustande. eigengrund ist für die Durchführung der Veranstaltung und die Erfüllung der daraus resultierenden vertraglichen Pflichten verantwortlich.
  3. Vermittelte Veranstaltungen: Bei ausdrücklich als vermittelte Veranstaltung beziehungsweise als Veranstaltung eines externen Hosts gekennzeichneten Angeboten vermittelt eigengrund die Teilnahme an einer von einem selbstständigen externen Veranstalter angebotenen und durchgeführten Veranstaltung.
  4. Bei einer vermittelten Veranstaltung kommt der Vertrag über die Teilnahme unmittelbar zwischen dem Teilnehmer und dem in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung beziehungsweise im Buchungsprozess angegebenen externen Veranstalter zustande. eigengrund wird hinsichtlich der Veranstaltungsleistung nicht Vertragspartner.
  5. Der jeweilige externe Veranstalter ist insbesondere verantwortlich für Inhalt, fachliche Ausgestaltung und Durchführung der Veranstaltung sowie für die Erfüllung der aus dem Veranstaltungsvertrag resultierenden Pflichten.
  6. Name beziehungsweise Firma, Kontaktdaten und, soweit erforderlich, weitere Anbieterinformationen des externen Veranstalters werden dem Teilnehmer vor Abschluss der Buchung bei der jeweiligen Veranstaltung beziehungsweise im Buchungsprozess mitgeteilt.
  7. Soweit für eine vermittelte Veranstaltung ein Teilnahmeentgelt erhoben wird, handelt es sich um das Entgelt für die Leistung des jeweiligen externen Veranstalters. Die Zahlung erfolgt an den externen Veranstalter beziehungsweise wird über den im Buchungsprozess angegebenen Zahlungsdienstleister für diesen abgewickelt.
  8. Für vermittelte Veranstaltungen können ergänzende Veranstaltungs-, Teilnahme-, Stornierungs- oder sonstige Vertragsbedingungen des jeweiligen externen Veranstalters gelten. Soweit solche Bedingungen Vertragsbestandteil werden sollen, werden sie dem Teilnehmer vor Vertragsschluss zugänglich gemacht.
  9. Ansprüche aus dem Veranstaltungsvertrag, insbesondere hinsichtlich Durchführung, Absage oder Verschiebung der Veranstaltung, Rückzahlung des Teilnahmeentgelts oder sonstiger Leistungsstörungen, sind bei vermittelten Veranstaltungen gegenüber dem jeweiligen externen Veranstalter geltend zu machen.
  10. Soweit eigengrund im Zusammenhang mit einer vermittelten Veranstaltung eigene Vermittlungs-, Informations- oder Organisationsleistungen erbringt, bleibt eigengrund für die ordnungsgemäße Erfüllung der eigenen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.

5. Teilnahmevoraussetzungen

  1. Die für eine Veranstaltung geltenden Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.
  2. Soweit für ein bestimmtes Format vorbereitende Informationen, Merkblätter oder verbindliche Teilnahmehinweise vorgesehen sind, sind diese von den Teilnehmern vor der Teilnahme zur Kenntnis zu nehmen.
  3. Soweit die Buchungsplattform eine Teilnahme nur für volljährige Personen ermöglicht oder die jeweilige Veranstaltung ausdrücklich nur für Volljährige angeboten wird, ist die Vollendung des 18. Lebensjahres Teilnahmevoraussetzung.
  4. Teilnehmer sind verpflichtet, bei der Buchung erforderliche Angaben wahrheitsgemäß zu machen.

6. Vertragsschluss

  1. Die Darstellung einer Veranstaltung oder eines anderen Angebots auf eigengrund.space oder einer Buchungsplattform stellt grundsätzlich eine Aufforderung zur Abgabe einer Buchung dar, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
  2. Mit Abschluss des jeweiligen Buchungsvorgangs gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die ausgewählte Leistung ab.
  3. Bei eigenen Veranstaltungen von eigengrund kommt der Vertrag über die Teilnahme zwischen dem Teilnehmer und eigengrund zustande.
  4. Bei vermittelten Veranstaltungen externer Hosts kommt der Vertrag über die Teilnahme zwischen dem Teilnehmer und dem in der Veranstaltungsbeschreibung beziehungsweise im Buchungsprozess angegebenen externen Veranstalter zustande. eigengrund vermittelt in diesem Fall lediglich den Vertragsschluss.
  5. Erfolgt die Buchung über TicketPAY, richtet sich die technische Abwicklung des Vertragsschlusses ergänzend nach dem dort vorgesehenen Buchungsverfahren.
  6. Bei anderen Buchungswegen kommt der Vertrag durch Annahme der Buchung beziehungsweise durch Beginn der vereinbarten Leistung zustande, soweit im jeweiligen Buchungsprozess nichts anderes angegeben wird.
  7. Bei einer kostenlosen Veranstaltung gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend. Auch durch eine kostenlose Buchung kann ein Platz verbindlich für den Teilnehmer reserviert werden.

7. Kostenlose Angebote und freiwillige Spenden

  1. Angebote, die ausdrücklich mit einem Preis von 0,00 € oder als kostenlos gekennzeichnet sind, können ohne Teilnahmeentgelt gebucht werden.
  2. Eine freiwillige Spende an eigengrund ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an einem ausdrücklich kostenlosen Angebot.
  3. Die Höhe einer freiwilligen Spende hat keinen Einfluss auf den Umfang oder die Qualität der gebuchten kostenlosen Leistung, sofern ausdrücklich nichts anderes vereinbart wurde.
  4. Eine freiwillige Spende begründet keinen Anspruch auf zusätzliche Leistungen.
  5. Wird für eine kostenlose Veranstaltung nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen angeboten, werden Teilnehmer gebeten, ihre Buchung möglichst frühzeitig abzusagen, wenn sie nicht teilnehmen können, damit der Platz anderweitig vergeben werden kann.
  6. Kostenlose Tickets dürfen nicht kommerziell weiterverkauft werden.

8. Preise und Zahlung bei kostenpflichtigen Angeboten

  1. Es gilt der im jeweiligen Angebot beziehungsweise Buchungsprozess angegebene Gesamtpreis.
  2. Bei eigenen kostenpflichtigen Angeboten von eigengrund steht das Teilnahmeentgelt eigengrund zu.
  3. Bei vermittelten Veranstaltungen externer Hosts wird das Teilnahmeentgelt für die Leistung des jeweils angegebenen externen Veranstalters erhoben und steht diesem zu.
  4. Bei Buchungen über TicketPAY erfolgt die Zahlungsabwicklung über die dort angebotenen Zahlungsmethoden. Ergänzend gelten die Bedingungen von TicketPAY und gegebenenfalls des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.
  5. Etwaige zusätzliche Gebühren werden im Buchungsprozess ausgewiesen.
  6. Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist die Vergütung mit Vertragsschluss beziehungsweise entsprechend den im Buchungsprozess angegebenen Zahlungsbedingungen fällig.
  7. Die steuerliche Behandlung und Ausweisung des Entgelts obliegt bei vermittelten Veranstaltungen dem jeweiligen externen Veranstalter nach den für ihn geltenden gesetzlichen Vorschriften.

9. Terminserien und mehrwöchige Kurse

  1. Wird eine Veranstaltung als zusammenhängende Kursreihe oder Terminserie angeboten, umfasst die Buchung die gesamte ausgeschriebene Reihe, soweit in der Veranstaltungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist.
  2. Bei kostenpflichtigen Kursreihen wird die Vergütung für die gesamte gebuchte Reihe geschuldet und nicht entsprechend der Anzahl der tatsächlich wahrgenommenen Termine berechnet.
  3. Kann ein Teilnehmer einen einzelnen Termin aus persönlichen Gründen nicht wahrnehmen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf
    • einen individuellen Ersatztermin,
    • Nachholung des Termins,
    • Gutschrift oder
    • anteilige Erstattung,
    soweit für die konkrete Veranstaltung nichts anderes vereinbart wurde oder zwingende gesetzliche Rechte entgegenstehen.
  4. Bei kostenlosen Kursreihen werden Teilnehmer gebeten, nur dann einen Platz zu reservieren, wenn sie grundsätzlich beabsichtigen, an der gesamten Reihe teilzunehmen.

10. Stornierung kostenpflichtiger Veranstaltungen durch Teilnehmer

  1. Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und sonstige zwingende Rechte bleiben unberührt.
  2. Soweit bei der konkreten Veranstaltung beziehungsweise durch den jeweiligen Veranstalter keine abweichenden Stornierungsbedingungen wirksam vereinbart werden, gelten folgende Bedingungen:a) mehr als 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfreie Stornierung;b) 7 Kalendertage bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Teilnahmeentgelts;c) weniger als 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Teilnahmeentgelts.
  3. Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem jeweiligen Veranstalter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  4. Kann ein frei gewordener Platz anderweitig vergeben werden, wird dies bei der Berechnung eines entstandenen Schadens berücksichtigt.
  5. Bei mehrteiligen Kursen und Terminserien beziehen sich die vorgenannten Fristen grundsätzlich auf den Beginn der gesamten Reihe. Nach Beginn der Reihe besteht bei freiwilligem Abbruch oder Nichtteilnahme an einzelnen Terminen grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Erstattung, soweit keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.

11. Kostenlose Veranstaltungen – Absage durch Teilnehmer

  1. Für die Absage einer kostenlosen Veranstaltung entstehen dem Teilnehmer grundsätzlich keine Stornokosten.
  2. Da insbesondere Gruppen- und Kursangebote nur über eine begrenzte Anzahl von Plätzen verfügen können, wird um eine möglichst frühzeitige Absage gebeten, wenn eine Teilnahme nicht möglich ist.
  3. Bei wiederholten Buchungen mit anschließendem Nichterscheinen ohne vorherige Absage kann der jeweilige Veranstalter zukünftige Buchungen ablehnen, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und dies im Einzelfall angemessen ist.

12. Absage und Änderungen durch den Veranstalter

  1. Der jeweilige Veranstalter kann Veranstaltungen aus wichtigem oder sachlich gerechtfertigtem Grund absagen oder verschieben, insbesondere bei
    • Erkrankung oder Ausfall der Veranstaltungsleitung,
    • Nichterreichen einer angekündigten Mindestteilnehmerzahl,
    • erheblichen technischen Problemen,
    • Ausfall notwendiger Räumlichkeiten oder Infrastruktur oder
    • sonstigen Umständen, die eine ordnungsgemäße Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen.
  2. Teilnehmer werden über Änderungen so früh wie möglich informiert.
  3. Bei einer Verschiebung wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.
  4. Ist die Änderung für den Teilnehmer wesentlich und die Wahrnehmung des Ersatztermins nicht zumutbar, kann der Teilnehmer bei einer kostenpflichtigen Veranstaltung die Erstattung der für die betroffene Leistung bereits gezahlten Vergütung vom jeweiligen Veranstalter verlangen.
  5. Wird eine kostenpflichtige Veranstaltung endgültig abgesagt, wird die für die ausgefallene Leistung bereits gezahlte Vergütung durch den jeweiligen Veranstalter beziehungsweise über den für ihn eingesetzten Zahlungsdienstleister erstattet.
  6. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

13. Live-Online-Angebote

  1. Online-Veranstaltungen werden über den jeweils angegebenen Videokonferenz- oder Kommunikationsdienst durchgeführt.
  2. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, über eine geeignete Internetverbindung sowie die erforderliche technische Ausstattung zu verfügen.
  3. Zugangsdaten und Einwahllinks zu geschlossenen Veranstaltungen dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.
  4. Technische Probleme, die ausschließlich im Verantwortungsbereich des Teilnehmers liegen, begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Wiederholung eines Termins.
  5. Kann eine Veranstaltung aufgrund einer technischen Störung im Verantwortungsbereich des jeweiligen Veranstalters nicht oder nicht sinnvoll durchgeführt werden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Ist dies nicht möglich, wird bei kostenpflichtigen Veranstaltungen die auf die ausgefallene Leistung entfallende Vergütung durch den jeweiligen Veranstalter erstattet.

14. Verhalten und Schutz des gemeinsamen Raums

  1. Die Gruppenangebote sollen einen respektvollen und geschützten Austausch ermöglichen.
  2. Teilnehmer verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang miteinander.
  3. Insbesondere sind beleidigendes, diskriminierendes, bedrohend wirkendes, übergriffiges oder erheblich störendes Verhalten sowie die gezielte Missachtung persönlicher Grenzen anderer Teilnehmer nicht zulässig.
  4. Der jeweilige Veranstalter beziehungsweise die von ihm eingesetzte Veranstaltungsleitung kann Teilnehmer bei erheblichen oder wiederholten Verstößen von einer Veranstaltung ausschließen, soweit dies unter Berücksichtigung der Umstände angemessen ist.
  5. Bei besonders schwerwiegendem Verhalten kann ein sofortiger Ausschluss erfolgen.
  6. Ob im Falle eines berechtigten Ausschlusses ein Anspruch auf Rückzahlung eines Teilnahmeentgelts besteht, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des Einzelfalls.

15. Vertraulichkeit in Gruppenformaten

  1. Persönliche Informationen, Erfahrungen und Äußerungen anderer Teilnehmer, die im Rahmen geschlossener Gruppenformate bekannt werden, sind vertraulich zu behandeln.
  2. Teilnehmer verpflichten sich, solche Inhalte nicht ohne Zustimmung der betroffenen Person an Dritte weiterzugeben oder öffentlich zu machen.
  3. Diese Verpflichtung gilt auch nach Ende der Veranstaltung fort.
  4. Weder eigengrund noch der jeweilige Veranstalter können gewährleisten, dass andere Teilnehmer die Vertraulichkeitsregeln tatsächlich einhalten.
  5. Teilnehmer entscheiden daher eigenverantwortlich, welche persönlichen Informationen sie innerhalb einer Gruppe teilen möchten.

16. Foto-, Audio-, Video- und Bildschirmaufzeichnungen

  1. Audio-, Video-, Foto-, Bildschirm- oder sonstige Aufzeichnungen von geschlossenen Live-Veranstaltungen durch Teilnehmer sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Veranstalters und – soweit andere Personen betroffen sind – deren erforderliche Zustimmung nicht gestattet.
  2. Dies gilt insbesondere für vertrauliche Gesprächs- und Gruppenformate.
  3. Möchte der jeweilige Veranstalter selbst eine Veranstaltung aufzeichnen oder Bild- oder Tonmaterial zu anderen Zwecken verwenden, wird hierüber gesondert informiert und, soweit erforderlich, zuvor eine entsprechende Einwilligung eingeholt.

17. Gesundheit, Eigenverantwortung und Abgrenzung zu Behandlung

  1. Die über eigengrund angebotenen oder vermittelten Formate dienen insbesondere der Selbstbegleitung, Selbsterfahrung, Entspannung, Körperwahrnehmung, persönlichen Entwicklung und dem zwischenmenschlichen Austausch.
  2. Soweit bei einem konkreten Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes durch einen entsprechend qualifizierten Leistungserbringer angegeben wird, stellen die Angebote keine Psychotherapie, psychiatrische oder medizinische Behandlung oder sonstige Heilbehandlung dar und ersetzen diese nicht.
  3. Im Rahmen dieser Angebote werden keine medizinischen oder psychotherapeutischen Diagnosen gestellt und keine Heilungsversprechen abgegeben, soweit dies nicht ausdrücklich Bestandteil einer entsprechend qualifizierten und zulässigen Leistung ist.
  4. Teilnehmer entscheiden eigenverantwortlich, in welchem Umfang sie sich auf Übungen, Gespräche und andere Elemente eines Angebots einlassen.
  5. Niemand ist verpflichtet, persönliche Erfahrungen offenzulegen oder eine Übung gegen den eigenen Willen fortzuführen.
  6. Teilnehmer können Übungen oder ihre Teilnahme unterbrechen, wenn sie bemerken, dass eine Situation körperlich oder emotional zu belastend wird.
  7. Bei bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen, Erkrankungen, Verletzungen oder erheblichen psychischen Belastungen ist eigenverantwortlich zu prüfen, ob vor der Teilnahme ärztlicher, psychotherapeutischer oder sonstiger fachlicher Rat eingeholt werden sollte.
  8. Bei akuten psychischen oder medizinischen Krisen sind die Angebote nicht als Ersatz für professionelle Akutversorgung geeignet.

18. Besondere Hinweise für körperorientierte Angebote

  1. Bei körperorientierten Angeboten wie insbesondere Autogenem Training, QiGong, Yin Yoga, Atemarbeit beziehungsweise Conscious Breathing oder vergleichbaren Formaten führt jeder Teilnehmer Übungen im Rahmen seiner individuellen Möglichkeiten aus.
  2. Übungen dürfen angepasst, ausgelassen oder beendet werden.
  3. Teilnehmer sollen körperliche Warnsignale beachten und Übungen nicht gegen Schmerzen oder erkennbare körperliche Grenzen ausführen.
  4. Bei bekannten Erkrankungen, Verletzungen, Schwangerschaft oder anderen relevanten gesundheitlichen Einschränkungen ist eigenverantwortlich zu prüfen, ob vor der Teilnahme fachlicher Rat erforderlich ist.
  5. Hinweise und Übungen innerhalb eines solchen Angebots stellen keine individuelle medizinische Diagnose oder Behandlung dar, soweit dies nicht ausdrücklich anders vereinbart und von einer entsprechend qualifizierten Person erbracht wird.

19. Kein bestimmter Erfolg geschuldet

  1. Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung beziehungsweise Durchführung der jeweils beschriebenen Leistung.
  2. Ein bestimmter persönlicher, emotionaler, gesundheitlicher, therapeutischer, beruflicher oder sonstiger Erfolg wird nicht geschuldet.
  3. Insbesondere wird nicht zugesichert, dass sich durch die Teilnahme bestimmte Gefühle, Verhaltensweisen, Beziehungen, Lebenssituationen oder gesundheitliche Zustände verändern.

20. Digitale Inhalte und Nutzerkonten

  1. Für bestimmte digitale Angebote kann ein persönliches Nutzerkonto erforderlich sein.
  2. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.
  3. Ein persönlicher Zugang darf grundsätzlich nur durch die registrierte Person genutzt werden.
  4. Bereitgestellte Texte, Videos, Audios, Übungen, Grafiken und sonstige Materialien dürfen ausschließlich im gesetzlich zulässigen Umfang und für den vereinbarten persönlichen Zweck genutzt werden.
  5. Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe oder kommerzielle Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers, soweit sie nicht gesetzlich gestattet ist.

21. Kostenlose digitale Angebote und Jahresraum

  1. Einzelne digitale Angebote können kostenlos bereitgestellt werden.
  2. Wird der Jahresraum oder ein vergleichbares Angebot ausdrücklich kostenlos angeboten, entsteht durch die Registrierung keine Zahlungspflicht.
  3. Die spätere Einführung eines kostenpflichtigen Modells führt nicht automatisch zu einer Zahlungspflicht bestehender Nutzer.
  4. Für den Wechsel in ein kostenpflichtiges Angebot ist ein gesonderter Vertragsschluss erforderlich.
  5. Eine nachträgliche Berechnung zuvor ausdrücklich kostenlos bereitgestellter Leistungen findet nicht statt.
  6. Umfang und Dauer des kostenlosen Zugangs ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

22. Personalisierte Tickets und Übertragung

  1. Soweit eine Veranstaltung mit personalisierten Tickets angeboten wird, ist grundsätzlich die auf dem Ticket ausgewiesene Person zur Teilnahme berechtigt.
  2. Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Ticket auf eine andere Person übertragen beziehungsweise umpersonalisiert werden kann, ergibt sich aus der konkreten Veranstaltungsbeschreibung und – bei TicketPAY-Buchungen – den dort angebotenen Möglichkeiten und Bedingungen.
  3. Eine eigenmächtige Änderung oder Weitergabe eines personalisierten Tickets begründet keinen Anspruch darauf, dass die andere Person zur Veranstaltung zugelassen wird.
  4. Bei nicht personalisierten Tickets gelten etwaige besondere Übertragungsbedingungen der jeweiligen Veranstaltung.

23. Widerrufsrecht

  1. Soweit Verbrauchern bei einem Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, werden sie hierüber entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gesondert belehrt.
  2. Gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bleiben unberührt.
  3. Insbesondere kann bei bestimmten Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht bestehen, wenn für die Leistung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.
  4. Ob eine gesetzliche Ausnahme vom Widerrufsrecht im konkreten Fall eingreift, richtet sich nach Art und Ausgestaltung der jeweiligen Leistung.
  5. Für Dienstleistungen, mit deren Ausführung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits während einer bestehenden Widerrufsfrist begonnen werden soll, gelten die gesetzlichen Regelungen über den vorzeitigen Leistungsbeginn und gegebenenfalls das Erlöschen des Widerrufsrechts.
  6. Für digitale Inhalte gelten die hierfür vorgesehenen besonderen gesetzlichen Regelungen.
  7. Diese AGB ersetzen eine gegebenenfalls erforderliche gesonderte Widerrufsbelehrung nicht.

24. Haftung von eigengrund

  1. Soweit eigengrund selbst Veranstalter oder Vertragspartner ist, haftet eigengrund unbeschränkt
    • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
    • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
    • nach dem Produkthaftungsgesetz sowie
    • in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet eigengrund für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
  3. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  4. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  5. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von eigengrund.
  6. Die Regelungen zur Eigenverantwortung der Teilnehmer stellen keinen Ausschluss oder eine Einschränkung zwingender gesetzlicher Haftung dar.

25. Haftung bei vermittelten Veranstaltungen

  1. Bei einer ausdrücklich als vermittelte Veranstaltung eines externen Hosts gekennzeichneten Veranstaltung ist der jeweilige externe Veranstalter für die von ihm geschuldete Veranstaltungsleistung verantwortlich.
  2. eigengrund haftet nicht für die Erfüllung von Pflichten, die ausschließlich dem externen Veranstalter aus dem zwischen diesem und dem Teilnehmer geschlossenen Veranstaltungsvertrag obliegen.
  3. Dies betrifft insbesondere Inhalt, fachliche Ausgestaltung und Durchführung der Veranstaltung sowie veranstalterseitige Entscheidungen über Absage, Verschiebung oder Änderungen.
  4. Für eigene Pflichten von eigengrund im Zusammenhang mit der Vermittlung, Information oder Organisation bleibt die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften unberührt.
  5. Eine Haftung von eigengrund für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder in anderen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung wird durch diese Regelungen nicht ausgeschlossen oder beschränkt.

26. Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
  2. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von eigengrund.space sowie gegebenenfalls den Datenschutzhinweisen des jeweiligen externen Veranstalters und der eingesetzten Dienstleister.
  3. Soweit für Buchungen, Zahlungsabwicklung, Videokonferenzen oder andere Leistungen externe Dienstleister wie TicketPAY eingesetzt werden, können personenbezogene Daten im erforderlichen Umfang durch diese verarbeitet werden.
  4. Bei vermittelten Veranstaltungen können für die Vertragsdurchführung erforderliche personenbezogene Daten an den jeweiligen externen Veranstalter übermittelt beziehungsweise diesem über die eingesetzte Buchungsplattform bereitgestellt werden.
  5. Einzelheiten zu den jeweiligen Verarbeitungen und Empfängern ergeben sich aus den einschlägigen Datenschutzhinweisen.

27. Änderungen kostenloser Angebote

  1. Kostenlose Inhalte und Angebote können aus sachlichem Grund weiterentwickelt, verändert oder eingestellt werden, soweit keine entgegenstehenden vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen bestehen.
  2. Bereits ausdrücklich zugesagte Leistungen und Nutzungszeiträume bleiben hiervon nach Maßgabe des geschlossenen Vertrages unberührt.
  3. Änderungen bereits gebuchter kostenpflichtiger Leistungen richten sich nach dem jeweiligen Vertrag und den gesetzlichen Bestimmungen.

28. Verbraucherstreitbeilegung

eigengrund ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Bei vermittelten Veranstaltungen gelten hinsichtlich einer etwaigen Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren die gesetzlichen Informationspflichten und Angaben des jeweiligen externen Veranstalters.


29. Anwendbares Recht

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

30. Vertragssprache

Vertragssprache ist Deutsch.


31. Schlussbestimmungen

  1. Individuelle Vereinbarungen zwischen dem jeweiligen Vertragspartner und dem Teilnehmer haben Vorrang vor diesen AGB.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle unwirksamer Regelungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Zwingende gesetzliche Rechte der Teilnehmer bleiben unberührt.

Stand: August 2026